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Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz samt Anlagen und zusätzliche Maßnahmen zur Korruptionsvorbeugung laut Artikel 1 Absatz 2-bis des Gesetzes Nr. 190/2012
Dreijahresplan für die Vorbeugung der Korruption und die Transparenz: https://deutsche-bildung.provinz.bz.it/de/verwaltung/korruptionsvorbeugung
Verantwortlicher für die Korruptionsvorbeugung und die Transparenz
Verantwortliche/Verantwortlicher für die Vorbeugung der Korruption und der Transparenz: https://deutsche-bildung.provinz.bz.it/de/verwaltung/korruptionsvorbeugung
Verordnungen für die Vorbeugung und Ahndung der Korruption und der Illegalität
Trifft auf Schule nicht zu.
Bericht des Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung über die Ergebnisse der durchgeführten Maßnahmen (bis zum 15. Dezember jeden Jahres)
Bericht des/der Verantwortlichen für die Vorbeugung der Korruption und die Transparenz: https://deutsche-bildung.provinz.bz.it/de/verwaltung/korruptionsvorbeugung
Von der ANAC ergriffene Maßnahmen und Anpassungsakte an diese Maßnahmen im Bereich der Aufsicht und Kontrolle bei der Korruptionsbekämpfung
Bis heute sind keine Maßnahmen und Anpassungsakte gemäß Artikel 1, Absatz 3 Gesetz Nr. 190/2012 bekannt. (letzte Aktualisierung am 06.08.2025)
Feststellungsakte von Übertretungen gemäß Gesetzdekret Nr. 39/2013
Bis heute sind keine Feststellungsakte von Verstößen gegen die Bestimmungen des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 39/2013 bekannt (letzte Aktualisierung am 06.08.2025)
